Heute bestellt – in 2 Wochen auf dem Dach
1.1 Die Ankisolar bietet ihren Kunden den Erwerb verschiedener Produkte („Produkte“) an. Hierzu gehören u.a. Photovoltaikanlagen („PV-Anlagen“), Batteriespeicher und Wallboxen.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den zwischen der AnkiSolar und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag („Kaufvertrag“) über den Verkauf und die Lieferung einzelner oder mehrerer Produkte sowie deren Montage, Installation und Inbetriebnahme (insgesamt „Vertragsleistungen“) durch AnkiSolar.
1.3 AnkiSolar bietet die Produkte und Leistungen ausschließlich Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB als Kunden an. Die AGB gelten daher ausschließlich gegenüber Verbrauchern.
1.4 Die AGB sind Bestandteil des Kaufvertrags.
2.1 Der Kunde hat sich unter dem Kaufvertrag für das Zahlungsmodell „AnkiSolar Flex Finanzierung“ („Ratenkauf“) entschieden.
2.2 Beim Ratenkauf zahlt der Kunde den im Kaufvertrag angegebenen Gesamtkaufpreis in mehreren monatlichen Raten über eine vereinbarte Laufzeit.
2.3 Weitere Einzelheiten zum Ratenkauf sind in Teil C der AGB geregelt.
3.1 Das Kaufvertragsformular von AnkiSolar („Antragsformular“) stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags seitens AnkiSolar dar, sondern dient lediglich als Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags gegenüber AnkiSolar abzugeben.
3.2 Der Kunde unterbreitet AnkiSolar sein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags, indem er das unterschriebene Antragsformular an AnkiSolar übermittelt.
3.3 Die Annahme des Angebots durch AnkiSolar erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Angebotsabgabe durch Zugang einer Annahmeerklärung (z. B. das von AnkiSolar gegengezeichnete Antragsformular) beim Kunden. Gleichzeitig kommt der Kaufvertrag mit dem im Antragsformular angegeben Inhalt zwischen AnkiSolar und dem Kunden zustande. Der für den Beginn der Annahmefrist maßgebliche Zeitpunkt der Angebotsabgabe ist der Tag des Versands (sei es postalisch, elektronisch oder per Fax) oder der Übergabe des Antragsformulars durch den Kunden an AnkiSolar.
3.4 AnkiSolar ist nicht verpflichtet, mit dem Kunden einen Kaufvertrag abzuschließen.
3.5 Vor Installation findet ein Termin vor Ort beim Kunden statt, den AnkiSolar und der Kunde gemeinsam abstimmen und bei dem AnkiSolar die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere die Montagemöglichkeit der Produkte sichtet, und den Montageort („Montageort“) sowie weitere Details zur Montage mit dem Kunden abstimmt („Montagevortermin“).
3.6 AnkiSolar ist berechtigt, das Angebot des Kunden abzulehnen (z.B., weil die vom Kunden gewünschten Leistungen mangels technischer Realisierbarkeit von AnkiSolar nicht erbracht werden können). Können die vom Kunden gewünschten Leistungen aufgrund der technischen Realisierbarkeit nur anders als ursprünglich angeboten umgesetzt werden, ist AnkiSolar berechtigt, den Kunden zur erneuten Abgabe eines Angebots aufzufordern. Der Kunde kann AnkiSolar in diesem Fall ein neues Angebot nach Maßgabe von Ziffer 3.2 unterbreiten und AnkiSolar kann dieses Angebot nach Maßgabe von Ziffer 3.3 annehmen.
3.7 Der Vertragsschluss kann schriftlich oder in elektronischer Form im Sinne von § 126a BGB erfolgen. Erfolgt der Vertragsabschluss in elektronischer Form, ist eine Unterzeichnung des Kaufvertrags mittels qualifizierter elektronischer Signatur erforderlich. Es reicht dabei aus, wenn Angebot und Annahme jeweils getrennt in elektronischer Form erfolgen.
3.8 Voraussetzung für den Abschluss des Kaufvertrags ist, dass der Kunde über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügt. AnkiSolar prüft daher vor Abschluss des Kaufvertrags die Kreditwürdigkeit des Kunden und übermittelt zum Zwecke der Kreditwürdigkeitsprüfung die im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags erhobenen personenbezogenen Daten des Kunden sowie Daten über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten des Kunden an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden oder ein vergleichbares Institut.
3.9 Nach Vertragsschluss stellt AnkiSolar dem Kunden eine Abschrift des Kaufvertrags auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung. Der Kunde erhält die Abschrift als PDF per E-Mail.
3.10 Nachträglich Änderungen an dem Kaufvertrag, etwa eine einvernehmlich geänderte Modulanzahl, sind in einem schriftlichen Nachtrag zum Kaufvertrag festzuhalten; alternativ erfolgt ein Neuabschluss des Kaufvertrages, der den zuvor abgeschlossenen Kaufvertrag gegenstandslos werden lässt. Der Kunde ist in diesem Zusammenhang zur Mitwirkung an der entsprechenden Dokumentation nach Maßgabe von vorstehend Ziffer 3.7 verpflichtet.
3.11 AnkiSolar ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern nach Durchführung des Montagevortermins oder bei Ausführung der Montagearbeiten festgestellt wird, dass
(a) AnkiSolar die Produkte am Montageort nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand installieren kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn bei AnkiSolar Solaranlagen z.B. die Standard-Trägerkonstruktion aufgrund der individuellen Beschaffenheit des Daches nicht für die Montage geeignet ist, und/oder
(b) die vom Kunden getätigten Angaben zur dinglichen Berechtigung am Grundstück (Eigentümerstellung), zu vorliegenden Genehmigungen und/oder den für die Installation der Produkte relevanten dinglichen Belastungen des Grundstückes nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen.
Etwa bereits geleistete Anzahlungen werden dem Kunden zurückerstattet. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden gegen AnkiSolar aus und im Zusammenhang mit der Ausübung des Rücktrittsrechts ausgeschlossen. Das Rücktrittsrecht muss binnen 4 Wochen ab Kenntnis von dem Rücktrittsgrund ausgeübt werden. Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem alle für den Rücktrittsgrund relevanten Umstände für AnkiSolar erkennbar sind.
4.1 Die Lieferung der Produkte bzw. einzelner Komponenten („Komponenten“) davon erfolgt an die vereinbarte, im Angebot angegebene Lieferadresse.
4.2 AnkiSolar ist zu Teillieferungen und/oder Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind, insbesondere wenn die Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme der restlichen Komponenten sichergestellt ist und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand oder keine erheblichen zusätzlichen Kosten entstehen.
4.3 AnkiSolar wird die Komponenten am Montageort montieren und die Produkte installieren und in Betrieb nehmen. Zu diesem Zweck ist AnkiSolar berechtigt, sämtliche Arbeiten auf dem Grundstück bzw. am Gebäude durchzuführen, die für die Montage, Installation und Inbetriebnahme der Produkte erforderlich sind. Dabei sind ggf. auch Bohrungen in Wänden oder Decken erforderlich.
4.4 Die Installation wird durch Meisterbetriebe durchgeführt. Der Kunde ist nicht berechtigt, AnkiSolar im Zusammenhang mit der Erbringung der Vertragsleistungen Weisungen zu erteilen. Insbesondere obliegt die Entscheidung über Einzelheiten der Ausführung der Montage, Installation und Inbetriebnahme AnkiSolar, sofern die Art der Ausführung fachgerecht ist. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Kabelführung.
4.5 Nach Erbringung der Vertragsleistungen erfolgt die Abnahme der Vertragsleistungen („Abnahme“) durch den Kunden. Über die Abnahme ist ein Protokoll zu erstellen, welches vom Kunden und AnkiSolar bzw. einem etwaigen Unterauftragnehmer von AnkiSolar unterzeichnet wird. Abnahmen von Teilleistungen sind möglich, soweit Teilleistungen erbracht werden.
4.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht mit Abnahme der vollständig erbrachten Vertragsleistungen auf den Kunden über.
5.1 Die für die Leistungserbringung maßgeblichen Liefer- und Leistungstermine vereinbaren der Kunde und AnkiSolar nach Abschluss des Kaufvertrags.
5.2 Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden.
5.3 Der Kunde kann zwei (2) Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefer- oder Leistungstermins AnkiSolar schriftlich zur Leistungserbringung auffordern. Nach Zugang der schriftlichen Aufforderung kommt AnkiSolar in Verzug, es sei denn AnkiSolar hat den Verzug nicht zu vertreten.
5.4 Sämtliche Liefer- und Leistungstermine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch Lieferanten von AnkiSolar. AnkiSolar hat daher einen Verzug nicht zu vertreten, wenn Lieferanten von AnkiSolar aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich von AnkiSolar liegen, AnkiSolar nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefern.
6.1 Die zu liefernde Produkte und der Liefer- und Leistungsumfang ergeben sich aus dem Kaufvertrag. Sämtliche bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen sind in dem durch Antrag und Auftragsbestätigung geschlossenen Vertrag einschließlich dieser AGB vollständig niedergelegt. Die Mitarbeiter von AnkiSolar sind nicht befugt, mündlich und oder schriftlich von der Vertragsvereinbarung abweichende Vereinbarungen zu treffen.
6.2 Für AnkiSolar Solaranlagen gilt: Gegenstand der Leistungen von AnkiSolar ist die Lieferung, Montage und Installation einer Standard-PV-Anlage, d.h. eines Produkts mit Standard- Maßen und einer Standard-Trägerkonstruktion zur Montage am Montageort, wie in der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) beschrieben. Nicht Gegenstand der Leistungen von AnkiSolar ist eine individuelle Anpassung der Trägerkonstruktion der Standard-PV-Anlage bzw. der Anlage selbst, so dass diese für die Montage am jeweiligen Montageort geeignet ist.
6.3 Das Setzen bzw. der Austausch des Zählers gehört nicht zum Leistungsumfang von AnkiSolar unter dem Kaufvertrag, hierfür bietet AnkiSolar einen separaten optionalen Vertrag an.
6.4 Die Prüfung der baurechtlichen bzw. bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit der Errichtung und des Betriebs der erworbenen Produkte, die Einholung von baurechtlichen bzw. bauordnungsrechtlichen Genehmigungen, sowie die Prüfung der Statik des Bauwerks, auf bzw. in dem die Anlagen montiert werden, obliegen dem Kunden. Sie gehören nicht zum Leistungsumfang von AnkiSolar unter dem Kaufvertrag.
6.5 Erdarbeiten werden von AnkiSolar nicht übernommen. Soweit für die Installation der Produkte Erdarbeiten erforderlich sind, sind diese vom Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte auszuführen. AnkiSolar und der Kunde werden sich in diesem Fall über die Vornahme der entsprechenden Erdarbeiten abstimmen. Eine Haftung für vom Kunden oder vom Kunden beauftragten Dritten ausgeführte Erdarbeiten übernimmt die AnkiSolar nicht.
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, AnkiSolar auf entsprechende Anforderung die in seinem Besitz befindlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Vertragsleistungen sowie die Inbetriebnahme der PV-Anlage notwendig sind.
7.2 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Montageort die erforderliche Statik aufweist, um dort die Produkte montieren, installieren und in Betrieb nehmen zu können. Zu diesem Zweck beauftragt der Kunde auf eigene Kosten einen Baustatiker, soweit dies aufgrund bauaufsichtsrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist oder AnkiSolar dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten verlangt.
7.3 Der Kunde hat AnkiSolar sowie etwaigen Unterauftragnehmern von AnkiSolar den für die Leistungserbringung erforderlichen Zugang zum Grundstück und dem Gebäude, insbesondere zu den Dachflächen sowie zu technischen Installationen innerhalb des Gebäudes, zu gewähren. Während der Leistungserbringung am Montageort hat der Kunde einen Stromanschluss (haushaltsübliche Steckdose) zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
7.4 Soweit für die Leistungserbringung kundenseitige Umbau- und/oder Vorarbeiten erforderlich sind (wie z.B. Dacharbeiten, Kabelkanäle im Erdreich, Gewährleistung der Statik, Kabelverlegungen, Versetzung von Anlagen) oder durch den Kunden auf eigenen Wunsch durchgeführt werden sollen, müssen diese Arbeiten bis zum vereinbarten Termin für die Montage, Installation und Inbetriebnahme der Produkte durch den Kunden fachgerecht abgeschlossen sein.
7.5 Soweit für die Nutzung und den Betrieb der Produkte Genehmigungen erforderlich sein sollten (z.B. eine Baugenehmigung oder energierechtliche Genehmigung), hat der Kunde diese eigenverantwortlich und auf eigene Kosten bei den zuständigen Behörden einzuholen.
7.6 Wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, verlängern sich vereinbarte Liefer- und Leistungstermine um einen entsprechenden Zeitraum zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Weitergehende Rechte und Ansprüche von AnkiSolar bleiben unberührt. Dies umfasst insbesondere das Recht von AnkiSolar unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erbringt.
8.1 Der Kunde ist Betreiber der PV-Anlage und des Batteriespeichers. Der Kunde hat die für die Nutzung des erzeugten Stroms bzw. die Einspeisung in das öffentliche Netz erforderlichen Vereinbarungen (z.B. über den Netzanschluss oder die Einspeisevergütung) mit dem Netzbetreiber eigenverantwortlich und auf eigene Kosten abzuschließen. Der Kunde ist verpflichtet, AnkiSolar über Verzögerungen beim Netzanschluss sowie über den erfolgten Netzanschluss unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8.2 Das Risiko der wirtschaftlichen Rentabilität der Produkte trägt der Kunde.
8.3 Angaben zu möglichen Einsparpotential des Kunden durch die Nutzung der Produkte, die von AnkiSolar, insbesondere in der Werbung, in Prospekten oder sonstigen Unterlagen gemacht werden, gehören nicht zur vereinbarten Beschaffenheit der Produkte, sofern sie nicht im Kaufvertrag als Beschaffenheit vereinbart werden.
8.4 Dem Kunden obliegt die Verkehrssicherungspflicht für die PV-Anlage entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Dies betrifft insbesondere auch Vorkehrungen gegen Schneeabgänge (Dachlawinen) im Winter. AnkiSolar weist darauf hin, dass sich durch die glatte Oberfläche der Solarpaneele vor allem in schneereichen Regionen die Gefahr von Dachlawinen erhöhen kann.
9.1 Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung der unter dem Kaufvertrag geschuldeten Beträge Eigentum von AnkiSolar, sofern sie nicht wesentliche Bestandteile des Grundstücks werden und AnkiSolar dadurch sein Eigentum hieran verliert.
9.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte („Vorbehaltswaren“) ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AnkiSolar zu veräußern, zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verpachten, zu verleihen oder zu vermieten oder in sonstiger Weise Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
9.3 Der Kunde hat bei Zwangspfändungen und sonstigen Beeinträchtigungen der Eigentümerinteressen von AnkiSolar durch Dritte auf das Eigentum von AnkiSolar an den Vorbehaltswaren hinzuweisen und AnkiSolar von derartigen Beeinträchtigungen unverzüglich schriftlich zu informieren.
9.4 Der Kunde hat die Vorbehaltswaren pfleglich zu behandeln.
9.5 AnkiSolar ist berechtigt, die Vorbehaltswaren vom Kunden heraus zu verlangen, wenn AnkiSolar vom Kaufvertrag zurücktritt.
10.1 Beim Ratenkauf zahlt der Kunde den Gesamtkaufpreis (einschließlich etwaiger Liefer- und Versandkosten) zzgl. Zinsen in mehreren vereinbarten monatlichen Raten über eine vereinbarte Laufzeit an AnkiSolar. Der Gesamtkaufpreis wird also nicht sofort zur Zahlung fällig, sondern die Parteien vereinbaren im Kaufvertrag eine (entgeltliche) Ratenzahlung („Ratenzahlungsvereinbarung“).
10.2 Beim Ratenkauf handelt es sich um einen entgeltlichen Zahlungsaufschub in Form eines Teilzahlungsgeschäfts im Sinne des § 506 Abs. 3 BGB.
11.1 Die Laufzeit des Ratenkaufs sowie die vom Kunden während der Laufzeit zu zahlenden monatlichen Raten („Monatsraten“) und sich daraus ergebenden Zinsen (effektiver Jahreszins und Sollzinsen) ergeben sich aus dem Kaufvertrag.
11.2 Der vom Kunden während der Laufzeit des Ratenkaufs zu zahlender Gesamtbetrag („Gesamtbetrag“) ergibt sich aus dem Kaufvertrag. Der Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus dem Gesamtkaufpreis (einschließlich etwaiger Liefer- und Versandkosten) (Barzahlungspreis) und den während der Laufzeit des Ratenkaufs anfallenden Zinsen.
11.3 Es fallen neben den zu zahlenden Zinsen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten für die Gewährung des Ratenkaufs an, soweit zwischen dem Kunden und AnkiSolar nicht abweichend im Kaufvertrag vereinbart.
11.4 Soweit im Kaufvertrag vereinbart, hat der Kunde eine Anzahlung an AnkiSolar zu leisten. Die Höhe dieser Anzahlung ergibt sich aus dem Kaufvertrag und wird auf den Gesamtbetrag angerechnet.
11.5 Sämtliche Beträge verstehen sich in Euro (EUR) inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
11.6 Soweit nicht abweichend im Kaufvertrag vereinbart, sind Zahlungen durch den Kunden wie folgt zu leisten:
(a) Eine etwaige Anzahlung ist vom Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss und Erhalt einer Rechnung von AnkiSolar zu zahlen. Die Zahlung der Anzahlung kann nach Vereinbarung mit AnkiSolar per Banküberweisung oder SEPA- Lastschriftverfahren erfolgen.
(b) Die erste Monatsrate ist am 5. Tag desjenigen Monats zur Zahlung fällig, der auf die Abnahme und den Netzanschluss folgt („Ratenzahlungsbeginn“). AnkiSolar wird dem Kunden den Ratenzahlungsbeginn vor Beginn in Textform mitteilen; die entsprechende Mitteilung ist keine Voraussetzung für den Beginn der Zahlungspflicht des Kunden.
(c) Nach Ratenzahlungsbeginn werden die weiteren Raten monatlich jeweils am 5. Tag des jeweiligen Monats zur Zahlung fällig.
Beispiele:
è Abnahme & Netzanschluss am 08.06.2024: Ratenzahlungsbeginn 05.07.2024, Folgezahlungen jeweils am 5. des Folgemonats).
è Abnahme am 08.06.2024, Netzanschluss am 14.06.2024: Ratenzahlungsbeginn 05.07.2024, Folgezahlungen jeweils am 5. des Folgemonats).
(d) Die Zahlungen der Monatsraten erfolgen per SEPA- Lastschriftverfahren. Der Kunde verpflichtet sich, AnkiSolar ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
11.7 Für Zwecke der Zinsberechnung (Sollzinsen & effektiver Jahreszins) gilt die Finanzierung als am letzten Tag des Monats, der vor dem Ratenzahlungsbeginn liegt, aufgenommen.
11.8 Kann eine Lastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht eingelöst werden (z.B. mangels Kontodeckung), trägt der Kunde etwaige Kosten, die AnkiSolar im Zusammenhang mit der Rücklastschrift entstehen.
12.1 Der Kunde kann jederzeit von AnkiSolar einen Tilgungsplan verlangen.
12.2 Der Kunde kann jederzeit seine Zahlungsverbindlichkeiten unter dem Kaufvertrag ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen („vorzeitige Zahlung“).
12.3 Bei einer vorzeitigen Zahlung ermäßigen sich grundsätzlich der Gesamtbetrag sowie die Monatsraten entsprechend der verbleibenden Laufzeit des Ratenkaufs. AnkiSolar wird in diesem Fall den Gesamtbetrag sowie die Monatsraten neu berechnen und dem Kunden schriftlich oder in Textform entsprechend mitteilen. Die Monatsraten werden ab dem zweiten Monat nach der vorzeitigen Zahlung angepasst. Sollte sich durch die vorzeitige Zahlung eine Monatsrate von EUR 25,00 („Mindestrate“) oder weniger ergeben, behält AnkiSolar sich vor, auch die verbleibende Laufzeit des Ratenkaufes so anzupassen, dass die Mindestrate erreicht wird.
12.4 Im Falle der vorzeitigen Zahlung ist der Kunde nicht verpflichtet, eine Vorfälligkeitsentschädigung an AnkiSolar zu zahlen. § 502 BGB findet keine Anwendung.
13.1 Bei Zahlungsverzug hat der Kunde den geschuldeten Betrag nach § 288 Abs. 1 BGB zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige konkrete Verzugszinssatz ergibt sich aus den dem Kaufvertrag beigefügten Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite). Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank festgesetzt und im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Er verändert sich zum
Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahrs. Verändert sich der Basiszinssatz verändert sich damit auch der Verzugszinssatz. Im Einzelfall kann AnkiSolar einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweisen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ist AnkiSolar zudem berechtigt, dem Kunden Mahngebühren zu berechnen.
13.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist AnkiSolar zudem berechtigt, (a) die Ratenzahlungsvereinbarung unter dem Kaufvertrag nach Maßgabe von Ziffer 13.3 zu kündigen oder (b) vom Kaufvertrag nach Maßgabe von Ziffer 13.6 zurückzutreten.
13.3 AnkiSolar ist berechtigt, die Ratenzahlungsvereinbarung unter dem Kaufvertrag bei Zahlungsverzug des Kunden vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit des Ratenkaufs zu kündigen, wenn:
(a) der Kunde
(i) mit mindestens zwei aufeinander folgenden Monatsraten ganz oder teilweise in Verzug ist,
(ii) bei einer Laufzeit von bis zu drei Jahren mit mindestens 10 % des Gesamtbetrags oder bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren mit mindestens 5 % Prozent des Gesamtbetrags in Verzug ist; und
(b) AnkiSolar dem Kunden erfolglos eine Frist von zwei (2) Wochen zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist den gesamten Restbetrag verlangt.
13.4 Mit der Kündigung wird der noch offene Restbetrag insgesamt zur Zahlung fällig; im Übrigen bleibt der Kaufvertrag unberührt.
13.5 AnkiSolar wird dem Kunden spätestens mit der Fristsetzung gemäß Ziffer 13.3 (b) ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einverständlichen Regelung im Sinne von Ziffer 13.7 anbieten.
13.6 AnkiSolar ist lediglich berechtigt, vom Kaufvertrag bei Zahlungsverzug des Kunden zurückzutreten, wenn die in Ziffer 13.3 genannten Voraussetzungen vorliegen. Der Kunde hat AnkiSolar in diesem Fall auch die infolge des Kaufvertrags gemachten Aufwendungen zu ersetzen.
Im Falle des Rücktritts gilt ferner:
(a) AnkiSolar wird den Kunden nach Erklärung des Rücktritts zur Herausgabe der Produkte in Textform auffordern („Herausgabeverlangen“). Das Herausgabeverlangen kann auch zeitgleich mit der Rücktrittserklärung erfolgen.
(b) Der Kunde hat die Produkte innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Herausgabeverlangens an AnkiSolar herauszugeben. Zu diesem Zweck vereinbart der Kunde mit AnkiSolar einen Termin zur Demontage und Abholung der Produkte („Abholtermin“) durch AnkiSolar und (b) ermöglicht AnkiSolar, die Produkte am Abholtermin zu demontieren und abzuholen. Sämtliche Kosten, insbesondere die Kosten der Demontage der Produkte, trägt der Kunde.
(c) Weitere Rechte und Ansprüche von AnkiSolar aus oder im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag bleiben unberührt.
13.7 Bei Zahlungsverzug des Kunden, auch nach einem erfolgten Rücktritt vom Kaufvertrag oder einer Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung, kann AnkiSolar dem Kunden anbieten, eine einverständliche Regelung in Bezug auf die Tilgung etwaiger Zahlungsansprüche von AnkiSolar gegen den Kunden zu treffen. Beispielsweise kann AnkiSolar dem Kunden anbieten, die PV-Anlage und den Batteriespeicher dauerhaft oder nur vorübergehend auf eine Volleinspeisung umzustellen, damit der Kunde eine ggf. an ihn im Zusammenhang mit der Volleinspeisung gezahlte Einspeisevergütung zur Tilgung der Zahlungsansprüche von AnkiSolar nutzen kann. AnkiSolar ist nicht verpflichtet, dem Kunden ein solches Angebot zu unterbreiten.
14.1 Eine fristlose Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung durch AnkiSolar ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der AnkiSolar deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Zahlung des noch ausstehenden Gesamtkaufpreises – auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist, sofern die wesentliche Verschlechterung nicht aus einem Zahlungsverzug des Kunden, sondern aus anderen Umständen abgeleitet wird, wie etwa Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden.
14.2 Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles entbehrlich.
14.3 Eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs nach dieser Ziffer 14 ist nicht zulässig.
Dem Kunden steht in Bezug auf den Kaufvertrag das nachfolgende Widerrufsrecht zu.
Widerrufsinformation Abschnitt 1 Widerrufsrecht Der Käufer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Käufer alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Pflichtangaben erhalten hat. Der Käufer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Käufer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Käufer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Käufer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Käufer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Käufer nachträglich auf einem dauerhaften Datenträger informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Käufer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E- Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
AnkiSolar GmbH
🌐 Website: www.ankisolar.de
📧 E-Mail: [email protected]
📞 Telefon: +49 (0)228 504 34 820
📱 WhatsApp-Support verfügbar
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Abschnitt 2
Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche vertragliche Pflichtangaben
Die Pflichtangaben nach Abschnitt 1 Satz 2 umfassen:
Zu den Nummern 4 und 5: Die Angabe des effektiven Jahreszinses und des Gesamtbetrags hat unter Angabe der Annahmen zu erfolgen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags bekannt sind und die in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einfließen.
Die Angabe zum Sollzinssatz muss die Bedingungen und den Zeitraum für seine Anwendung sowie die Art und Weise seiner Anpassung enthalten. Ist der Sollzinssatz von einem Index oder Referenzzinssatz abhängig, so sind diese anzugeben. Sieht der Vertrag mehrere Sollzinssätze vor, so sind die Angaben für alle Sollzinssätze zu erteilen.
Sind im Fall mehrerer vereinbarter Sollzinssätze Ratenzahlungen vorgesehen, so ist anzugeben, in welcher Reihenfolge die ausstehenden Forderungen des Verkäufers, für die unterschiedliche Sollzinssätze gelten, durch die Ratenzahlungen getilgt werden.
Verlangt der Käufer einen Tilgungsplan, muss aus diesem hervorgehen, welche Zahlungen in welchen Zeitabständen zu leisten sind und welche Bedingungen für diese Zahlungen gelten. Dabei ist aufzuschlüsseln, in welcher Höhe die Ratenzahlungen auf den Kaufpreis, die nach dem Sollzinssatz berechneten Zinsen und die sonstigen Kosten angerechnet werden. Ist der Sollzinssatz nicht gebunden oder können die sonstigen Kosten angepasst werden, so ist in dem Tilgungsplan in klarer und verständlicher Form anzugeben, dass die Daten des Tilgungsplans nur bis zur nächsten Anpassung des Sollzinssatzes oder der sonstigen Kosten gelten. Der Tilgungsplan ist dem Käufer auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen.
Abschnitt 3 Widerrufsfolgen
Wenn der Käufer diesen Vertrag widerruft, hat der Verkäufer ihm alle Zahlungen, die er von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die vom Verkäufer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags durch den Käufer beim Verkäufer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Verkäufer dasselbe Zahlungsmittel, das der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Käufer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Käufer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Der Verkäufer holt die Waren ab. Der Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren. Der Käufer muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Hat der Käufer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er dem Verkäufer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer den Verkäufer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Bis der Kunde Eigentum an den Produkten erwirbt, d.h. bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, hat der Kunde die Produkte im angemessenen Umfang gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahls- sowie sonstige Schäden zu versichern (z.B. über seine Wohngebäudeversicherung oder eine Photovoltaikversicherung).
17.1 Der Kunde tritt AnkiSolar zur Sicherung sämtlicher gegenwärtiger, künftiger, bedingte oder befristeter Ansprüche von AnkiSolar gegen den Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag oder dessen Beendigung etwaige bestehende Ansprüche auf eine Einspeisevergütung ab. AnkiSolar nimmt diese Abtretung an. Wenn die Voraussetzungen in Ziffer 13.3 vorliegen, ist AnkiSolar berechtigt, die Abtretung offenzulegen und die Zahlung der Einspeisevergütung an sich zu verlangen. AnkiSolar wird die erhaltene Einspeisevergütung zur Tilgung der gesicherten Ansprüche verwenden. Ziffer 17.1 gilt nicht, soweit AnkiSolar und der Kunde eine einverständliche Regelung im Sinne von Ziffer 13.7 getroffen haben.
17.2 AnkiSolar wird die vom Kunden gewährten Sicherheiten vollständig freigeben (z.B. durch Rückabtretung der Ansprüche auf Einspeisevergütung), wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen unter dem Kaufvertrag vollständig erfüllt hat. Darüber hinaus wird AnkiSolar die vom Kunden gewährten Sicherheiten insoweit freigeben als der geschätzte Wert der Vorbehaltsware die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Hat der Kunde mehrere Sicherheiten bereitgestellt, liegt die Auswahl der danach freizugebenden Sicherheiten im freien Ermessen von AnkiSolar.
17.3 AnkiSolar ist berechtigt, die vom Kunden gewährten Sicherheiten zu Refinanzierungszwecken an einen Dritten („Refinanzierungspartner“) zur Sicherheit zu übereignen, solange AnkiSolar noch Eigentümer der Produkte ist.
18.1 Sofern der Kunde noch kein Eigentümer der Produkte ist und das Eigentum am Grundstück oder den Teilen des Grundstücks, auf dem sich die Produkte befinden, an einen Dritten übertragen (also etwa verkaufen oder verschenken) will, gelten die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer 18.
18.2 Der Kunde ist berechtigt und verpflichtet, den Kaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber des Grundstücks oder Teilen davon („Erwerber“) zu übertragen („Vertragsübertragung“). Die Vertragsübertragung ist – mit Zustimmung des Erwerbers – unter Angabe der persönlichen Daten des Erwerbers spätestens vier (4) Wochen vor der geplanten Übertragung gegenüber AnkiSolar schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Der Kunde hat den Erwerber auf das Eigentum von AnkiSolar an den Produkten hinzuweisen.
18.3 AnkiSolar kann der Vertragsübertragung nur aus wichtigem Grund widersprechen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn AnkiSolar nachweislich den Abschluss eines Ratenkaufvertrages mit dem Erwerber abgelehnt hätte (z.B. auf Grund von begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Erwerbers). Sofern AnkiSolar nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der vertragsgemäßen Anzeige gemäß Ziffer 18.2 Satz 2 in Schrift- oder Textform zur Vertragsübertragung widerspricht, gilt die Zustimmung als erteilt.
18.4 Der Kunde wird (a) dem Erwerber vor Abschluss des notariellen Grundstücksübertragungsvertrages („Übertragungsvertrag“) eine vollständige Kopie des Kaufvertrags (einschließlich sämtlicher Anlagen und etwaiger Nachträge) zur Verfügung stellen und (b) in den Übertragungsvertrag mit dem Erwerber folgende Klausel aufnehmen:
„Zwischen dem Käufer und dem Verkäufer besteht Einigkeit, dass der Käufer mit Eintragung der Auflassung in das Grundbuch mit allen Rechten und Pflichten an die Stelle des Verkäufers in den Kaufvertrag mit der AnkiSolar, der dem Käufer vollinhaltlich bekannt ist, eintritt und Vertragspartner der AnkiSolar wird. Der Kaufvertrag mit der AnkiSolar bleibt im Übrigen unverändert gültig. Die Parteien verpflichten sich, den Wechsel des Grundstückseigentümers und Kunden unverzüglich schriftlich gegenüber der AnkiSolar anzuzeigen.“
18.5 AnkiSolar ist berechtigt, für den administrativen Aufwand, der AnkiSolar im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Vertragsübertragung auf den Erwerber entsteht, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von zwei Monatsraten (brutto) zu verlangen.
18.6 Wenn der Kunde gegen seine Pflichten aus dieser Ziffer 18 verstößt oder AnkiSolar der Vertragsübertragung berechtigt gemäß Ziffer 18.3 widerspricht, ist AnkiSolar berechtigt, die Ratenzahlungsvereinbarung aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten. Mit der Kündigung wird der noch offene Restbetrag insgesamt zur Zahlung fällig; im Übrigen bleibt der Kaufvertrag unberührt.
Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag (einschließlich der AGB) kann der Kunde, unbeschadet seines Rechts, die Gerichte anzurufen, die bei der Deutschen Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main (Telefon: 069 / 9566-33232 | Fax: 069 / 7090909901 | E-Mail: [email protected]) eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle anrufen (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 Unterlassungsklagegesetz). AnkiSolar nimmt an einem Schlichtungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Der Kunde kann die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor der Verbraucherschlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank beantragen, indem er in deutscher Sprache einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Bundesbank in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) stellt. In dem Antrag ist die Streitigkeit, die geschlichtet werden soll, zu schildern und ein konkretes Begehren darzulegen. Dem Antrag sind gegebenenfalls weitere zum Verständnis der Streitigkeit erforderliche Unterlagen beizufügen. Das Schlichtungs-verfahren ist für den Kunden kostenfrei. Auslagen (z. B. Rechtsanwaltskosten, Porto und Telefonkosten) werden nicht erstattet. Weitere Einzelheiten zum Schlichtungsverfahren er-geben sich aus der Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV).
Darüber hinaus ist AnkiSolar weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
20.1 AnkiSolar ist berechtigt, Ansprüche und Rechte unter dem Kaufvertrag an einen Dritten, insbesondere an einen Refinanzierungspartner, abzutreten.
20.2 AnkiSolar ist nicht verpflichtet, den Kunden über die Abtretung zu informieren, wenn AnkiSolar mit dem Refinanzierungspartner vereinbart hat, dass im Verhältnis zum Kunden im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung weiterhin allein AnkiSolar auftritt.
22.1 Soweit ein Hersteller einzelner Komponenten (Batteriespeicher, Wechselrichter, Wallbox sowie PV- Module und Unterkonstruktion der PV-Anlage) AnkiSolar etwaige Garantien für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Produkte oder einzelner Komponenten hiervon gewährt („Herstellergarantie“), tritt AnkiSolar sämtliche Ansprüche aus der Herstellergarantie („Garantieansprüche“) an den Kunden ab; der Kunde nimmt diese Abtretung an.
22.2 Für die Geltendmachung der Garantieansprüche aus der Herstellergarantie durch den Kunden gelten die jeweiligen Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers („Garantiebedingungen“). AnkiSolar wird dem Kunden die entsprechenden Garantiebedingungen zur Verfügung stellen.
22.3 AnkiSolar haftet nicht für etwaige Garantieansprüche des Kunden gegen den Hersteller aus der Herstellergarantie.
22.4 Die Geltendmachung der Garantieansprüche aus der Herstellergarantie lässt die Mängelrechte des Kunden gegenüber AnkiSolar unberührt. Diese werden durch die Herstellergarantie nicht eingeschränkt und können vom Kunden zusätzlich und kostenfrei gegenüber AnkiSolar geltend gemacht werden.
23.1 AnkiSolar haftet (a) bei Übernahme einer eigenen Garantie, (b) einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, (c) in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit, (d) bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (e) bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
23.2 Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von AnkiSolar jedoch auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt.
23.3 Im Übrigen ist die Haftung von AnkiSolar, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Freistellung etc.), ausgeschlossen.
23.4 Soweit die Haftung von AnkiSolar nach den vorstehenden Ziffern beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung der Organe, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von AnkiSolar.
VERTRAGSPARTNERN
Sofern es sich bei dem Kunden um mehrere Vertragspartner handelt, haften diese als Gesamtschuldner.
25.1 Die Aufrechnung durch den Kunden wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche oder Gegenansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, ist ausgeschlossen. Dieses Aufrechnungsverbot erfasst nicht etwaige Ansprüche des Kunden, die infolge seines Widerrufs entstehen.
25.2 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, wenn die Gegenansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
AnkiSolar ist berechtigt, zur Leistungserbringung im eigenen Ermessen Unterauftragnehmer einzusetzen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern jedoch das Recht des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zwingende Verbraucherschutzrechte gewährt, die für den Kunden gelten und günstiger als das deutsche Recht sind, bleiben diese für den Kunden günstigeren Verbraucherschutzrechte anwendbar.
28.1 Änderungen oder Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; entsprechendes gilt für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Der Vorrang der – auch mündlichen – Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt.
28.2 Sollten einzelne Regelungen der AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Regelungen.